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   OLG Hamm, 12.03.2021 - 7 U 12/20   

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https://dejure.org/2021,22752
OLG Hamm, 12.03.2021 - 7 U 12/20 (https://dejure.org/2021,22752)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2021 - 7 U 12/20 (https://dejure.org/2021,22752)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2021 - 7 U 12/20 (https://dejure.org/2021,22752)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17 Abs. 3
    Manipulierter Unfall; instabiler Fahrvorgang; überregionales Restwertangebot

  • rechtsportal.de

    StVG § 17 Abs. 3
    Manipulierter Unfall; instabiler Fahrvorgang; überregionales Restwertangebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1188
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2021 - 7 U 12/20
    Soweit die Beklagten zu 2) und 3) prozessual zulässig (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - I-9 U 123/20 -, Rn. 4, juris) auf Rechtswidrigkeitsebene einwenden, der Kläger sei mit dieser Verletzung seines Rechtsguts einverstanden und der Unfall manipuliert gewesen, haben sie den Beweis dafür nach dem strengen Maßstab des § 286 ZPO (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 01. Oktober 2019 - VI ZR 164/18 -, Rn. 7 ff., juris) nicht erbracht.

    Der Beweis der Unfallmanipulation ist regelmäßig durch den Nachweis einer ungewöhnlichen Häufung typischer Umstände geführt, wenn diese in ihrem Zusammenwirken vernünftigerweise nur den Schluss zulassen, der geschädigte Anspruchsteller habe in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt (vgl. zur Beweislast und zum Beweismaßstab: BGH, Urteil vom 01. Oktober 2019 - VI ZR 164/18 - Rn. 7, juris m. w. N.).

    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt u. a. dann vor, wenn der Tatrichter Indiztatsachen, die sich zwanglos mit dem gegensätzlichen Vortrag beider Parteien vereinbaren lassen, nur als mit dem Vortrag einer Partei für vereinbar hält, also in ihrer Ambivalenz nicht erkennt oder ihnen Indizwirkungen zuerkennt, die sie nicht haben können (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 01. August 2017 - 9 U 59/16 -, Rn. 21 ff. juris; siehe auch zuletzt BGH, Urteil vom 01. Oktober 2019, - VI ZR 164/18 - juris, Rn. 9).

  • BGH, 25.06.2019 - VI ZR 358/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs zu einem

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2021 - 7 U 12/20
    Veräußert der Geschädigte das Unfallfahrzeug unter Zugrundelegung eines von ihm eingeholten Schadensgutachtens, muss er sich ein zeitlich nachfolgendes (überregionales) Restwertangebot des Haftpflichtversicherers nicht nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB entgegenhalten lassen (im Anschluss an BGH Urt. v. 25.6.2019 - VI ZR 358/18, r+s 2019, 539 Rn. 10, 14).

    Soweit der Privatsachverständige der Beklagten mit Gutachten vom 21.08.2017 ein überregionales Restwertangebot von 6.700,- EUR ermittelt hat, muss der Kläger sich dieses im Wege seiner Schadenminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB hingegen nicht entgegenhalten lassen, da er den SUV bereits am 09.08.2017 veräußert hatte, und zwar rechtlich zulässig unter Zugrundelegung des Schadensgutachtens (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18 -, Rn. 10, juris).

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2021 - 7 U 12/20
    Ein vom Geschädigten tatsächlich erzielter, über dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert liegender Mehrerlös ist, damit der Geschädigte nicht an dem Unfall "verdient", zu berücksichtigen, wenn ihm - wie hier - keine überobligationsmäßigen Anstrengungen des Geschädigten zugrunde liegen, was der Schädiger zu beweisen hat (im Anschluss an BGH Urt. v. 7.12.2004 - VI ZR 119/04, r+s 2005, 124 Rn. 17; BGH Urt. v. 15.6.2010 - VI ZR 232/09, r+s 2010, 348 Rn. 10, 9).

    Ein vom Geschädigten tatsächlich erzielter, über dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert liegender Mehrerlös ist zu berücksichtigen, wenn ihm - wie hier - keine überobligationsmäßigen Anstrengungen des Geschädigten zugrunde liegen (BGH, Urteil vom 07. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 -, juris, Rn. 17), damit der Geschädigte nicht an dem Unfall "verdient" (s. BGH, Urteil vom 07. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 -, a. a. O).

  • OLG Hamm, 01.08.2017 - 9 U 59/16

    Kriterien für die Feststellung eines gestellten Unfallgeschehen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2021 - 7 U 12/20
    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt u. a. dann vor, wenn der Tatrichter Indiztatsachen, die sich zwanglos mit dem gegensätzlichen Vortrag beider Parteien vereinbaren lassen, nur als mit dem Vortrag einer Partei für vereinbar hält, also in ihrer Ambivalenz nicht erkennt oder ihnen Indizwirkungen zuerkennt, die sie nicht haben können (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 01. August 2017 - 9 U 59/16 -, Rn. 21 ff. juris; siehe auch zuletzt BGH, Urteil vom 01. Oktober 2019, - VI ZR 164/18 - juris, Rn. 9).
  • BGH, 15.06.2010 - VI ZR 232/09

    Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Anzusetzender Restwert bei unreparierter

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2021 - 7 U 12/20
    Ein vom Geschädigten tatsächlich erzielter, über dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert liegender Mehrerlös ist, damit der Geschädigte nicht an dem Unfall "verdient", zu berücksichtigen, wenn ihm - wie hier - keine überobligationsmäßigen Anstrengungen des Geschädigten zugrunde liegen, was der Schädiger zu beweisen hat (im Anschluss an BGH Urt. v. 7.12.2004 - VI ZR 119/04, r+s 2005, 124 Rn. 17; BGH Urt. v. 15.6.2010 - VI ZR 232/09, r+s 2010, 348 Rn. 10, 9).
  • OLG Hamm, 22.12.2020 - 9 U 123/20
    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2021 - 7 U 12/20
    Soweit die Beklagten zu 2) und 3) prozessual zulässig (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - I-9 U 123/20 -, Rn. 4, juris) auf Rechtswidrigkeitsebene einwenden, der Kläger sei mit dieser Verletzung seines Rechtsguts einverstanden und der Unfall manipuliert gewesen, haben sie den Beweis dafür nach dem strengen Maßstab des § 286 ZPO (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 01. Oktober 2019 - VI ZR 164/18 -, Rn. 7 ff., juris) nicht erbracht.
  • OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21

    Haftungsverteilung bei Kollision eines ein am Fahrbahnrand wartendes Fahrzeug

    Soweit der Kläger das Fahrzeug nicht lediglich zu dem in dem vorgenannten E-Gutachten ausgewiesenen Netto-Restwert von 1.033,61 EUR, sondern (als Privatmann) zu einem höheren Netto-Restwert von 1.200,00 EUR veräußert hat, kann dahingestellt bleiben, ob er sich - was wohl zu bejahen wäre (vgl. BGH Urt. v. 7.12.2004 - VI ZR 119/04, NJW 2005, 357 [unter II. 3. b.]; Senat Urt. v. 12.3.2021 - 7 U 12/20, NJW-RR 2021, 1188 Rn. 21) - diesen von ihm erzielten höheren Erlös anrechnen lassen muss, da er sich sogar weitergehend den durch die E ermittelten Brutto-Restwert von 1.230,00 EUR abziehen lässt.
  • OLG Hamm, 21.10.2022 - 7 U 96/21

    Befangenheit; Zuständigkeit; Verfahrensfehler; manipuliertes Unfallereignis;

    Der Tatrichter ist grundsätzlich darin frei, welche Beweiskraft er den Indizien im Einzelnen und in einer Gesamtschau für seine Überzeugungsbildung beimisst (vgl. OLG Hamm Urt. v. 12.3.2021 - I-7 U 12/20, juris Rn. 7 f.; siehe auch BGH, Urt. v. 1.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 9) .
  • OLG Hamm, 16.05.2023 - 7 U 18/22

    Eigentumsvermutung; Einwilligung in einen Verkehrsunfall

    Nicht ausreichend ist jedoch die nur erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Unfallmanipulation (vgl. hierzu OLG Hamm Urt. v. 1.8.2017 - 9 U 59/16, NJW-RR 2017, 1368 = juris Rn. 20 ff.; entsprechend Senat Urt. v. 12.03.2021 - 7 U 12/20, NJW-RR 2021, 1188 = juris Rn. 7 f.; vgl. BGH Urt. v. 1.10.2019 - VI ZR 164/18, r+s 2020, 47 Rn. 8) .
  • OLG Hamm, 06.03.2023 - 7 U 96/22

    Unfallhergang; Einwilligung; Darlegungs- und Beweislast

    Der Tatrichter ist grundsätzlich darin frei, welche Beweiskraft er den Indizien im Einzelnen und in einer Gesamtschau für seine Überzeugungsbildung beimisst (vgl. OLG Hamm Urt. v. 12.3.2021 - I-7 U 12/20, juris Rn. 7 f.; BGH Urt. v. 1.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 9) .
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